Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Antragsteller (AST) steht als Beamter der Österreichischen Post AG in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Gegenwärtig gehört er als Personalvertreter dem Personalausschuss (PA) Oberösterreich in 4010 Linz, Domgasse 1, an. In der Zeit vom 16.2.2011 bis 12.8.2011 wurde ihm die Zuteilungsgebühr nach § 22 RGV ausbezahlt. Danach wurde die Zuteilungsgebühr eingestellt, da nach 180 Tagen der An... mehr lesen...