Norm: WEG 2002 §3 Abs2WEG 2002 §56 Abs4
Rechtssatz: Bei einem sogenannten "Mischhaus" ist nach dem 30. Juni 2002 die
Begründung: von Wohnungseigentum an wieder nur Teilen der Liegenschaft nicht mehr möglich. Im Hinblick auf § 3 Abs 2 WEG 2002 muss die
Begründung: von Wohnungseigentum nunmehr alle Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten und Abstellplätze umfassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...