Entscheidungen zu § 32 Abs. 5 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

39 Dokumente

Entscheidungen 31-39 von 39

TE OGH 1987/1/27 5Ob170/86

Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 499 KG Stadt Salzburg, Abteilung Lehen, mit dem Haus Ignaz Harrer-Straße 50. Dieses Haus besteht aus dem Erdgeschoß und 6 weiteren Geschoßen und weist eine Liftanlage auf. Der Antragsteller verfügt über 161/1200-Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Wohnungseigentum an dem Objekt top.Nr.2 im Erdgeschoß, 34 und 51/1200-Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Wohnungseigentum... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1987

TE OGH 1986/9/16 5Ob119/86

Begründung: Die Antragsteller, der Antragsgegner und die beteiligten Wohnungseigentümer sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Wohnhausanlage Wien 18., Dr. Heinrich Maierstraße 59 (EZ 1441 KG Pötzleinsdorf), die aus 13 Objekten besteht. An die zentrale Wärmeversorgungsanlage (Warmwasserbereitung und Heizung) waren von vornherein lediglich die Eigentumswohnungen der Objekte I bis III, die den Antragstellern, dem Antragsgegner und den beteiligten Wohnungseigentümern 1-5 gehören, a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1986

TE OGH 1986/5/27 5Ob56/86

Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses Wien 10., Puchsbaumplatz 6. Aufgrund des Antrages vom 23. März 1976 erwirkte der Erstantragsteller die Entscheidung des Rekursgerichtes vom 14. März 1978, mit welcher gemäß § 19 Abs 2 Z 2 Satz 2 WEG ein der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeit Rechnung tragender Verteilungsschlüssel für die Aufzugskosten festgesetzt wurde. Der Antrag des Erstantragstellers vom 16. Juli 1982, ihn du... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1986

TE OGH 1986/3/18 5Ob11/86

Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 212 KG Untersievering Wien 19., Sieveringerstraße 91, auf der die Antragstellerin als Wohnungseigentumsorganisatorin eine aus 4 Häusern bestehende Wohnhausanlage errichtet hat. In dem auf Antrag des Erstantragsgegners und der Zweitantragsgegnerin vom 20.8.1984 zu 5 Msch 38/84 eingeleiteten Verfahren hat das Erstgericht am 3.4.1985 unter anderem gemäß § 19 Abs 2 Z 2 WEG au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.1986

RS OGH 1985/10/29 5Ob83/85, 5Ob11/86, 5Ob56/86, 5Ob119/86, 5Ob70/87, 5Ob1/89, 5Ob58/98k, 5Ob301/02d,

Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Maßstab für den bei Gemeinschaftsanlagen im Sinne des § 19 Abs 1 Z 1 WEG festzusetzenden Verteilungsschlüssel ist die objektive und nicht die subjektive Nutzungsmöglichkeit; auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an. Entscheidungstexte 5 Ob 83/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 5 Ob 83/85 Veröff: MietSlg XXXVII/40 = Imm... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1985

TE OGH 1985/10/29 5Ob83/85

Begründung: Auf der Liegenschaft EZ 1 KG Neuwaldegg, Wien 17., Neuwaldeggerstraße 4a, wurde eine Wohnungseigentumsanlage errichtet, die aus einem an der Neuwaldeggerstraße liegenden Haus A (Stiegen 1 und 2) und einem dahinterliegenden Haus B (Stiegen 3, 4 und 5) besteht. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft, wobei sich die Eigentumswohnungen der Antragsteller im Haus A, die Eigentumswohnungen der Antragsgegner im Haus B bef... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.1985

RS OGH 1985/10/29 5Ob83/85, 5Ob11/86, 5Ob119/86, 5Ob170/86, 5Ob70/87, 5Ob1/89, 5Ob150/97p, 5Ob58/98k

Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Der einseitige Verzicht eines Miteigentümers auf die objektiv vorhandene Nutzungsmöglichkeit einer Gemeinschaftsanlage befreit ihn nicht von seiner Beitragspflicht. Entscheidungstexte 5 Ob 83/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 5 Ob 83/85 Veröff: ImmZ 1986,82 = MietSlg XXXVII/40 5 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1985

RS OGH 1983/11/15 5Ob33/82, 5Ob83/85, 5Ob170/86, 5Ob2423/96a, 5Ob73/97i, 5Ob177/00s, 5Ob30/00y, 5Ob2

Norm: WEG 1975 §19 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Wenn die objektive Nutzungsmöglichkeit eines Personenaufzuges erheblich hinter der anderer Miteigentümer zurückbleibt, kann von der Mehrheit der Miteigentümer ein vom Anteilsverhältnis abweichender Verteilungsschlüssel vereinbart werden oder ein Miteigentümer kann die Entscheidung des Außerstreitrichters veranlassen. § 19 Abs 1 Z 1 WEG setzt nicht voraus, dass einzelne Mit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.11.1983

RS OGH 1978/9/26 5Ob695/78, 5Ob224/09s, 5Ob235/10k, 5Ob128/21s

Norm: WEG 1975 §19WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Die Bestimmungen des WEG über die Verteilung der Aufwendungen stellen nachgiebiges Recht dar und lassen vertraglichen Abweichungen vom gesetzlichen Verteilungsgrundsatz weitgehenden Raum. Entscheidungstexte 5 Ob 695/78 Entscheidungstext OGH 26.09.1978 5 Ob 695/78 Veröff: MietSlg 30574 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1978

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