Begründung: Die Beklagten, über deren Vermögen jeweils 2001 der Konkurs eröffnet worden ist, sind Hälfteeigentümer näher bezeichneter Liegenschaften, ob welchen ein (Belastungs- und) Veräußerungsverbot einverleibt ist, an dem bislang die Verbücherung von Pfandrechten zugunsten der Klägerin für den Beklagten gewährten Kredite scheiterte. Die Klägerin leitet in ihrer nach Konkurseröffnung eingebrachten Klage aus einem zur Sicherung der den Beklagten gewährten Kredite geschlossenen Pfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten ließ 1994 als Bauträgerin in Wien ein Gebäude errichten und hat in der Folge Eigentumswohnungen daraus abverkauft. Der Erstnebenintervenient war der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten beauftragte Architekt und Bauleiter; in deren Auftrag verrichteten der Zweitnebenintervenient die Spenglerarbeiten und die Drittnebenintervenientin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertnebenintervenientin ist, die Zimmerman... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs2 Satz2 WEG 1975 §14 WEG 1975 §15 Abs2 WEG 2002 §18 WEG 2002 §28 Abs1 Z1 WEG 2002 §30 Abs3 Satz2 WEG 1975 § 13a gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13a gültig von 01.01.1994 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 ... mehr lesen...