Entscheidungen zu § 20 Abs. 7 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2018/4/10 5Ob44/18h

Norm: WEG 2002 §20 Abs7WEG 2002 §30 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der Verweis auf § 20 Abs 7 WEG in § 30 Abs 1 Z 5 WEG ist abweichend von seinem Wortlaut einschränkend auszulegen. Die allgemeinen Pflichten des Verwalters nach dem 22. Hauptstücks des 2. Teils des ABGB können nicht als Minderheitsrecht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer im Verfahren außer Streitsachen geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.2018

RS OGH 2008/9/9 5Ob93/08z

Norm: WEG 2002 idF WRN 2006 §20 Abs7 Satz2WEG 2002 idF WRN 2006 §24 Abs1WEG 2002 idF WRN 2006 §24 Abs6
Rechtssatz: Eine Zusage der „Anonymität" der Beschlussfassung im Wohnungseigentum im Sinn einer Verweigerung der Information über das Abstimmungsverhalten der Miteigentümer und Wohnungseigentümer sowie über die Modalitäten des Abstimmungsvorgangs bereits im Zuge der Einladung zur Beschlussfassung stellt eine mögliche wesentliche Behinderung de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.2008

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