1 Mit Bescheid vom 18. August 2015 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2014 der Revisionswerberin fest. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere auch Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen. Hiezu wurde in der Begründung: des Bescheides dargelegt, der Liegenschaftsverkauf werde gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 in der Veranlagung 2014 berücksichtigt. Eine Mietwohnung falle nicht unter die im § 30 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 genannten Begriffe des Eigenheimes oder der Eigentumswohnung. Dies... mehr lesen...
Hermine B., Helmut M., Albert A. und Margaretha L. (Beschwerdeführerin) schlossen am 30. März 2000 unter der Überschrift "Wohnungseigentumsvertrag" eine Vereinbarung mit folgendem auszugsweisen Inhalt ab: "I. Die Vertragsparteien sind jeweils grundbücherliche Alleineigentümer von materiellen Anteilen an der Liegenschaft EZ. 121 Grundbuch Innere Stadt (KG. 56537 Salzburg) Bezirksgericht Salzburg, und zwar wie folgt: B-LNR 6: Hermine B materieller Anteil A B-LNR 3: Helmut M. materiell... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: WEG 1975 §1 Abs1;WEG 2002 §2 Abs1;WEG 2002 §2 Abs2;
Rechtssatz: Wohnungseigentum ist gemäß § 1 Abs 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 1975, BGBl Nr 417 (vgl auch § 2 Abs 1 und 2 des mit 1. Juli 2002 in Kraft tretenden Wohnungseigentumsgesetzes 2002, BGBl I 70/2002), das den Miteigentümern einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung oder eine sonst... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Bauträgerin, ist Veräußerin einer Wohnungseigentumsanlage in X, Y-Gasse. Mit 20 Wohnungseigentumsbewerbern schloß sie im Jahr 1980 schriftliche Vereinbarungen, die sich auf konkrete, planlich dargestellte und flächenmäßig bestimmte Wohnungseinheiten bezogen und einen Kaufpreis enthalten haben. Die zeitlich letzte Unterschrift datiert mit 15. Dezember 1980. In den aufgrund dieser Vereinbarungen erstatteten Abgabenerklärungen wurde die Grunderw... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;WEG 1975 §2 Abs2;
Rechtssatz: Allein der Abschluß des Wohnungseigentumsvertrages ist als Tatbestandserfüllung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 anzusehen. Der Bezug der errichteten Wohneinheiten, die Aufbringung der Grundkosten, die Herstellung des Nutzwertschlüssels sowie die Kons... mehr lesen...