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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
WEG 1975 §1 Abs1;Rechtssatz
Wohnungseigentum ist gemäß § 1 Abs 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 1975, BGBl Nr 417 (vgl auch § 2 Abs 1 und 2 des mit 1. Juli 2002 in Kraft tretenden Wohnungseigentumsgesetzes 2002, BGBl I 70/2002), das den Miteigentümern einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung oder eine sonstige selbstständige Räumlichkeit ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen. Es ist also kein Eigentumsrecht an Teilen, kein real geteiltes Eigentum (Hinweis E 26. März 1992, 90/16/0211, 0212).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160409.X03Im RIS seit
18.10.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013