Der Beklagte wurde durch eine Zeitungsanzeige auf das Bauvorhaben der klagenden Partei "Waldsiedlung B" in S aufmerksam. Er trat mit der klagenden Partei in Verbindung und wurde von der Angestellten Ingrid W über das Projekt näher unterrichtet. Ingrid W folgte dem Beklagten auch einen Prospekt aus, nach dessen Inhalt die Errichtung von 16 Einfamilienhäusern und 10 Eigentumswohnungen geplant war. Der Prospekt enthielt auch nähere Angaben über die von der beklagten Partei vorgesehene... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ABGB §1053 ABGB §1165 WEG §1WEG §23WEG §24WEG §25 WEG 2002 §2 Abs6 WEG 2002 §37 WEG 2002 §43 ABGB § 1002 heute ABGB § 1002 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1 WEG 2002 §2 Abs6 WEG 1975 § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 23 gültig von 01.09.1999 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 WEG 1975 § 23 gültig von 01.01.1997 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...