Norm: HeizKG §4WEG 1975 §19 Abs1WEG 1975 §19 Abs7
Rechtssatz: Durch § 4 HeizKG werden nur spezifische Bestimmungen betreffend die Aufteilung und Abrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten verdrängt, nicht jedoch sonstige Vorschriften, etwa des allgemeinen Zivilrechts, die auch für den Bereich der Heizkosten und Warmwasserkosten von Bedeutung sein können. Entscheidungstexte 5 Ob 150/97p ... mehr lesen...
Norm: HeizKG allgWEG 1975 §19 Abs1WEG 1975 §19 Abs7
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Heizkostengesetzes geben keinen Anlass, die Aufteilung auf allgemeine Teile der Liegenschaft, seien es auch Nutzobjekte, entfallender Heizkosten anders als nach dem Schlüssel des § 19 Abs 1 WEG vorzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 150/97p Entscheidungstext OGH 10.06.1997 5 Ob 150/97p ... mehr lesen...