Norm
HeizKG allgRechtssatz
Die Bestimmungen des Heizkostengesetzes geben keinen Anlass, die Aufteilung auf allgemeine Teile der Liegenschaft, seien es auch Nutzobjekte, entfallender Heizkosten anders als nach dem Schlüssel des § 19 Abs 1 WEG vorzunehmen.Die Bestimmungen des Heizkostengesetzes geben keinen Anlass, die Aufteilung auf allgemeine Teile der Liegenschaft, seien es auch Nutzobjekte, entfallender Heizkosten anders als nach dem Schlüssel des Paragraph 19, Absatz eins, WEG vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108144Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.04.2011