Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs2WEG idF 3.WÄG §19 Abs5WEG idF 3.WÄG §19 Abs6
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 19 Abs 6 WEG genügt als Voraussetzung für die Ersichtlichmachung die Beglaubigung der Unterschrift eines Miteigentümers und zwar offenbar desjenigen, der die Ersichtlichmachung im Grundbuch beantragt. Die Unterschrift aller anderen Miteigentümer ist nicht zu beglaubigen, weil die Ersichtlichmachung gemäß § 19 Abs 6 WEG nur Eviden... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs6WEG 2002 §32 Abs2
Rechtssatz: Dieser Ersichtlichmachung kommt nur eine Warnfunktion für den Erwerber zu, ohne daß bei ihrem Fehlen ein Gutglaubensschutz bestünde. Entscheidungstexte 5 Ob 187/97d Entscheidungstext OGH 10.06.1997 5 Ob 187/97d 5 Ob 162/12b Entscheidungstext OGH 17.12.2012 5 Ob 162/12b Auch; Beis... mehr lesen...