Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrenseinleitender Eingabe vom XXXX 2023 brachte XXXX (= Beschwerdeführerin vor der belangten Behörde und mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht) zusammengefasst vor, der Hausinnenbereich eines Mehrparteienhauses in XXXX werde durch die XXXX (= Beschwerdegegnerin vor der belangten Behörde und Beschwerdeführerin vor dem Bundesverwaltungsgericht) mit Kameras ü... mehr lesen...