Entscheidungen zu § 31 Abs. 3 SV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/2/21 2000/08/0033

I. Der Beschwerdeführer war bis zu seinem Ausscheiden aus dieser Funktion am 27. September 1999 Vizepräsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Mit dem auf Antrag des Beschwerdeführers ergangenen Bescheid vom 27. Jänner 2000 sprach die belangte Behörde aus, dass die Funktionsgebühr des Beschwerdeführers ab 1. Jänner 1999 bis zu seinem Ausscheiden als Vizepräsident des Hauptverbandes gemäß § 7 der Verordnung BGBl. II Nr. 230/1997 und § 420 Abs. 5 Z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.2001

RS Vwgh 2001/2/21 2000/08/0033

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §31 Abs2;ASVG §31 Abs3;
Rechtssatz: Die nähere Darstellung der Aufgaben, die gem § 31 Abs 2 ASVG dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger obliegen, sowie das dem Hauptverband in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehende rechtliche Instrumentarium enthalten die Bestimmungen des § 31 Abs 3 ff ASVG. Eine behördliche Zuständigkeit zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2001

TE Vwgh Beschluss 1990/11/9 90/18/0219

Im Verfahren zur hg. Zl. 88/18/0042 standen einander als alleinige Verfahrensparteien der Konvent B in S als Beschwerdeführer und die Kärntner Landesregierung als belangte Behörde gegenüber; mitbeteiligte Parteien waren dem Verfahren nicht beigezogen worden. Infolge des im dortigen Verfahren ergangenen hg. Erkenntnisses vom 27. Mai 1988 kam es nach Ergänzung des Verwaltungsverfahrens zum nun angefochtenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 27. Juni 1989, welcher nur an den Konv... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 09.11.1990

RS Vwgh 1990/11/9 90/18/0219

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §31 Abs3 Z9;VwGG §21 Abs1;VwGG §23 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wohl kann der Hauptverband der Sozialversicherungsträger gem § 31 Abs 3 Z 9 ASVG (Hinweis E 30.3.1960, 325/56) die Versicherungsträger in Streitfällen, die für die Sozialversicherung von grundsätzlichem Interesse sind, vertreten, sofern er sich hiebei der gese... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.11.1990

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