Entscheidungen zu § 14 Abs. 1 SV

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1989/10/24 10ObS193/89, 10ObS46/90, 10ObS92/90, 10ObS428/89, 10ObS346/89, 10ObS326/90, 10ObS1

Norm: ASVG §14 Abs1ASVG §245ASVG §273
Rechtssatz: Im allgemeinen ist bei der Bestimmung des Verweisungsfeldes von der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit auszugehen (SSV-NF 1/68, 2/73); dies jedoch nur, wenn sie eine Tätigkeit war, die ihrem Inhalt nach (vgl SSV-NF 3/2) gemäß § 14 Abs 1 ASVG die Versicherungszugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet. Der Versicherte darf nämlich nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1989

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