Entscheidungen zu § 99 Abs. 2 WTBG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/14 2000/02/0090

Mit Bescheid der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 13. Dezember 1999 wurde dem Beschwerdeführer die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes bis zur rechtskräftigen Beendigung des eingeleiteten Strafverfahrens vorläufig untersagt. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ging davon aus, dass der Beschwerdeführer am 20. März 1975 zum Steuerberater und am 4. Juli 1977 zum Wirtschaftsprüfer bestellt worden sei. Seit Bestellung zum Steuerberater sei er der Kammer als selbständig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.2001

RS Vwgh 2001/9/14 2000/02/0090

Index: 36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: WTBG 1999 §99 Abs2;
Rechtssatz: Die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes setzt - wie im Übrigen jede Art von Treuhandschaft - besonderes Vertrauen der Klienten bzw. Treugeber in eine korrekte, gesetzeskonforme Ausübung des Berufes bzw. der Treuhandschaft voraus. Die Auslegung der Wortfolge "ordnungsgemäße Berufsausübung" in § 99 Abs. 2 WTBG 1999 darf sohin nur unter diese... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.2001

RS Vwgh 2001/9/14 2000/02/0090

Index: 36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: WTBG 1999 §99 Abs1 Z3;WTBG 1999 §99 Abs2;
Rechtssatz: Eine Formulierung im Untersagungsbescheid iSd § 99 Abs 1 Z3 WTBG 1999, die sich unter Hinweis auf § 9 WTBG 1999 auf alle Verurteilungen wegen vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen zu mehr als einjähriger Freiheitsstrafe, Verurteilungen wegen mit Bereicherungsvorsatz begangener strafbarer Handlungen oder Verurteilunge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.2001

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