Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1992/2/20 8Ob517/91

Norm: MRG §7 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Ablösezahlung nicht ausdrücklich für die behaupteten Investitionen (Elektroinstallationen und Wasserinstallationen) vereinbart wurde, erscheint unerheblich, weil es im Sinne der Rechtsprechung (MietSlg 39391, 8 Ob 619/90 ua) nur darauf ankommt, daß der Ablösezahlung eine gleichwertige Gegenleistung des Vormieters im Sinne des § 27 Abs 1 Z 1 MRG gegenübersteht, sodaß dieser insoweit nicht bereic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1992

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