Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Milenko R*****, 2. Dragislava R*****, beide vertreten durch Dr. Wolfgang Maria Paumgartner, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die Antragsgegner ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112 AMRG §7MRG §29 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ausgenommen bei Mietobjekten nach § 1 Abs 4 und 5 MRG durchbricht § 7 MRG die Vorschrift des § 1112 ABGB über das Erlöschen der Mietverhältnisse durch Untergang der Bestandsache. Entscheidungstexte 5 Ob 275/03g Entscheidungstext OGH 09.12.2003 5 Ob 275/03g 1 Ob 64/20y Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind auf Grund des Kaufvertrages vom 26.8.1987 je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaften EZ ***** und ***** Grundbuch *****, auf welchen sich ein Haupthaus mit Wohnungs- und Büroräumen *****, ein Lagergebäude (Grundstück Nr 200) und ein Zwischentrakt zwischen diesen Gebäuden befindet. Der Antragsteller ist auf Grund des Mietvertrages vom 28.12.1941 unter anderem Mieter der im Erdgeschoß des Haupthauses befindlichen Geschäfts- und Büroräume, des Lag... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG §7
Rechtssatz: Die Verpflichtung, privilegierte Arbeiten durchzuführen, ist vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 MRG nicht abhängig. Entscheidungstexte 5 Ob 61/91 Entscheidungstext OGH 11.06.1991 5 Ob 61/91 Veröff: WoBl 1991,166 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070011 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten, die Antragsgegner zur ungeteilten Hand zu verpflichten, das von den Antragstellern gemietete Geschäftslokal im Erdgeschoß des Hauses Ternitz, Stapfgasse 8, bestehend aus einem Verkaufsraum, binnen 14 Tagen wiederherzustellen. Sie brachten vor, daß sie Mieter dieses Geschäftsraumes seien und das Haus auf Grund einer vor dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung errichtet worden sei. Der Mietvertrag sei am 1. November 1981 auf unbestimmte Ze... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112 AMRG §7MRG §29 Abs1 Z2
Rechtssatz: Sofern eine Wiederherstellungspflicht besteht, wird der Mietvertrag trotz Untergangs des Mietgegenstandes nicht aufgelöst. Entscheidungstexte 5 Ob 19/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 19/88 Veröff: SZ 61/60 = ImmZ 1988,312 1 Ob 64/20y Entscheidungstext OGH 22.07.2020 1 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1104MRG §7
Rechtssatz: Kann der durch Zufall unbrauchbar gewordene Mietgegenstand mangels ausreichender Versicherungsleistung nicht zur Gänze wiederhergestellt werden, so ist Teilherstellung geboten, jedoch nur insoweit, als es vom Standpunkt der Brauchbarkeit vernünftig erscheint. Entscheidungstexte 5 Ob 19/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 19/88 Veröff: ImmZ 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1104MRG §7
Rechtssatz: § 7 MRG ist eine Ausnahmeregelung zu § 1104 ABGB, die für Fälle gänzlicher Unbrauchbarkeit des Mietgegenstandes infolge außerordentlicher Zufälle wie Feuer usw weder eine Wiederherstellungspflicht des Bestandgebers noch eine Zahlungspflicht des Bestandnehmers kennt. Entscheidungstexte 5 Ob 19/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 19/88 ... mehr lesen...
Norm: MRG §7
Rechtssatz: Da der Vermieter dem Mieter gegenüber zum Abschluß von Versicherungen nicht verpflichtet ist, kann der Mieter dem Vermieter auch nicht den Vorwurf der Unterversicherung machen. Entscheidungstexte 5 Ob 19/88 Entscheidungstext OGH 15.03.1988 5 Ob 19/88 Veröff: SZ 61/60 = ImmZ 1988,312 European Case Law I... mehr lesen...