Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch § 10 MRG idF der Novelle 1997 wurden die dort genannten Aufwendungen, die ersatzfähig sind, um solche Aufwendungen erweitert, die dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten wurden. § 49b Abs 2 der Novelle 1997 stellt dazu als Spezialvorschrift klar, dass davon nur nach dem 28. 2. 1997 getätigte Aufwendungen umfasst sind. Dass dazu Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt, bedeutet nicht das Vorliegen eine... mehr lesen...
Norm: MRG §10 MRG §49b Abs2 MRG § 10 heute MRG § 10 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 10 gültig von 21.02.1997 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/1997 MRG § 10 gültig von 01.03.1994 bis 20.02.... mehr lesen...