RS OGH 2002/4/9 5Ob85/02i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.2002
beobachten
merken

Norm

MRG §10
MRG §49b Abs2

Rechtssatz

Durch §10 MRG idF der Novelle 1997 wurden die dort genannten Aufwendungen, die ersatzfähig sind, um solche Aufwendungen erweitert, die dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten wurden. §49b Abs2 der Novelle 1997 stellt dazu als Spezialvorschrift klar, dass davon nur nach dem 28. 2.1997 getätigte Aufwendungen umfasst sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116609

Dokumentnummer

JJR_20020409_OGH0002_0050OB00085_02I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten