Begründung: Die Antragsgegnerin war von der Mitte der 80er Jahre bis zum 31. 7. 1999 Verwalterin der im Wohnungseigentum der sonstigen Verfahrensbeteiligten stehenden Liegenschaft EZ ***** mit den Anschriften *****. Sie hat den Wohnungseigentümern jedes Jahr bis zum 30. Juni Abrechnungen über ihre Verwaltertätigkeit gelegt und dabei jeweils schriftlich darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer die Belege nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Kanzlei der Ant... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z1 MRG §48 WEG 1975 §26 Abs2 Z1 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig vo... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 25.9.1990 bei der Schlichtungsstelle eingelangten Sachantrag begehrte die Antragstellerin, den zulässigen Verteilungsschlüssel gemäß § 14 Abs 1 WGG (Nutzflächenschlüssel) festzustellen, die Angemessenheit des begehrten, im Sachantrag als "Benützungsentgelt" bezeichneten Entgeltes für die Zinsperioden 1/87 bis 9/90 zu überprüfen (sei doch im Mietvertrag vom 14.7.1955/31.7.1956 lediglich ein Mietzins von monatlich S 303,81 vereinbart worden), weiters die ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG J*****, auf der sich unter anderem die Wohnhäuser F*****gasse 26 und 28, *****, befinden. Die Verwaltung dieser beiden Häuser erfolgt durch die Gemeinnützige M*****-Aktiengesellschaft. Die Antragsgegner sind Mieter von Wohnungen in diesen Häusern. Es ist in erster Instanz nicht strittig gewesen, daß die Wohnungen in diesen Häusern hinsichtlich der Mietzinsbildung dem MRG unterliegen. Mit dem... mehr lesen...
Norm: MRG §48 2.WÄG ArtV Abs3 Z3 MRG § 48 heute MRG § 48 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz:
Mit der Übergangsregelung des Art V Abs 3 Z 3 des 2.WÄG wollte der Gesetzgeber sicherstellen, daß die neuen Rechtsvorschriften auf die am 01.03.1991 bereits anhängigen Verfahren nicht zurückwirke... mehr lesen...