Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §47 Abs1; MRG § 47 heute MRG § 47 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz:
Als Zeitpunkt der Fälligkeit iS dieser Bestimmung ist die Fälligkeit gegenüber dem Vermieter zu verstehen. (Hinweis auf Würt-Zingher, MietrechtsG, 2... mehr lesen...