RS Vwgh 1985/1/28 84/12/0108

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Veröffentlicht am 28.01.1985
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20/05 Wohnrecht Mietrecht

Rechtssatz

Als Zeitpunkt der Fälligkeit iS dieser Bestimmung ist die Fälligkeit gegenüber dem Vermieter zu verstehen. (Hinweis auf Würt-Zingher, MietrechtsG, 2. Aufl., S 215).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984120108.X02

Im RIS seit

22.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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