Begründung: Die Mieter haben Anträge nach § 37 Abs1 MRG bei der Gemeinde anhängig gemacht. Nur gegen die Teilentscheidung, daß der Vermieter bei der Einhebung der Betriebskosten für 1982 durch Vorschreibung der Kosten der Wohnhausgesamtversicherung von S 26.983,90 das gesetzliche Zinsausmaß um S 13.629,90 den antragstellenden Mietern gegenüber anteilsmäßig überschritten und ihnen bestimmte Teilbeträge von zusammen S 3.307,98 zurückzuzahlen habe, rief der Vermieter das Gericht a... mehr lesen...
Norm: MRG §17 MRG §21 Abs1 Z4 MRG §47 Abs2 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.... mehr lesen...