Entscheidungen zu § 47 Abs. 2 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1986/5/27 5Ob40/86

Begründung: Die Mieter haben Anträge nach § 37 Abs1 MRG bei der Gemeinde anhängig gemacht. Nur gegen die Teilentscheidung, daß der Vermieter bei der Einhebung der Betriebskosten für 1982 durch Vorschreibung der Kosten der Wohnhausgesamtversicherung von S 26.983,90 das gesetzliche Zinsausmaß um S 13.629,90 den antragstellenden Mietern gegenüber anteilsmäßig überschritten und ihnen bestimmte Teilbeträge von zusammen S 3.307,98 zurückzuzahlen habe, rief der Vermieter das Gericht an. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1986

RS OGH 1986/5/27 5Ob40/86

Norm: MRG §17MRG §21 Abs1 Z4MRG §47 Abs2
Rechtssatz: Die Kosten für die angemessene Versicherung des Hauses gegen Brandschaden sind spätestens seit dem 01.01.1984 nach dem Verteilungsschlüssel des § 17 MRG zu verteilen (§ 47 Abs 2 MRG). Die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für die angemessene Versicherung des Hauses gegen Brandschaden werden auch durch den Anteil der Nutzung durch gewerbliche Betriebe oder Verkaufsgeschäfte oder Lagerräume be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1986

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