Norm: MRG §16 Abs4 MRG §46c MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19.03.2025 bis 31.12.... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs7 MRG §46c MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19.03.2025 bis 31.12.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat über Zulassungsvorstellung (§ 63 AußStrG nF) des Antragstellers seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses dahin abgeändert, dass dieser doch für zulässig erklärt werde, weil zur Frage, ob für den Belohnungstatbestand des § 46c MRG die Beurteilung eines Mietgegenstands als „Wohnung" auf den mit dem Vermieter vereinbarten Verwendungszweck und/oder die baubehördliche (Rück-)Widmung... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 17. März 1961 wurde die Anzeige über Widmungsänderungen geringer Art hinsichtlich der Wohnung top Nr 13 (ident mit top Nr 12a) zur Kenntnis genommen, wonach die Widmung für Wohnzwecke aufgelassen und die Räume in Arbeitsräume (für fotografische Zwecke) umgewidmet wurden. Das Objekt top Nr 13, das aus einer Küche und einem Zimmer bestand, wurde vom Mieter des Geschäftslokales top Nr 1 bis zum 30. 4. 1989 als Lager bzw Werks... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar nachträglich den Revisionsrekurs gegen seinen Sachbeschluss vom 10. 7. 2001 für zulässig erklärt, weil eine gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob der Beginn von Arbeiten zur Brauchbarmachung einer Wohnung ausreicht, um den Belohnungstatbestand des § 46c MRG zu erfüllen, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die A... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als ber... mehr lesen...
Norm: MRG aF §16 Abs1 Z5MRG aF §16 Abs1 Z6MRG idF 3.WÄG §16 Abs8 MRG §46c MRG § 46c heute MRG § 46c gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
Rechtssatz:
Der Belohnungstatbestand nach § 46c MRG stellt eine befristete Übergangsregelung für nach dem 28. 2. 1994 abzus... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§§ 510 Abs 3, 528a ZPO; § 37 Abs 3 Z 16 MRG). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraphen 510, Absatz 3, 528 a, ZPO;... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Hat das Rekursgericht - wie hier - eine Verletzung der erstrichterlichen Erhebungs- bzw Anleitungspflicht verneint, dann könnte ein solcher Stoffsammlungsmangel in dritter Instanz nur dann aufgegriffen werden, wenn dies mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten oder rechtlich unhaltbaren
Begründung: geschehen wäre (vgl 5 Ob 63/00a = EWr I/37/184 mwN). Der in diesem Zusammenhang vom RR-Werber relevierte Untersuch... mehr lesen...
Norm: MRG §15a MRG §46c MRG § 15a heute MRG § 15a gültig ab 19.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2025 MRG § 15a gültig von 01.10.2006 bis 18.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 15a gültig von 01.01.2002 bis 30.09... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs gegen seinen Sachbeschluss zulässig sei und dies damit begründet, dass zur Frage, ob auch die Umwidmung von Geschäftsräumen zu einer Wohnung unter baulicher Herstellung der Ausstattungskategorie A den Ausnahmetatbstand des § 46c MRG zu verwirklichen vermag, noch keine Rechtsprechung des Höchstgerichtes vorliegt. Der dagegen erhobene ordentliche Revisionsrekurs erweist sich jedoch mangel... mehr lesen...
Norm: MRG idF 2.WÄG §16 Abs1 Z5 MRG §46c MRG § 46c heute MRG § 46c gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
Rechtssatz:
Der Belohnungstatbestand des § 16 Abs 1 Z 5 MRG in der Fassung vor dem 3. WÄG (vergleiche jetzt § 46c MRG) setzt die Standardanhebung eines Miet... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Mietzinsüberprüfungs- verfahren ist in dritter Instanz nur mehr die vom Rekursgericht als Grund für die Zulassung des Revisionsrekurses angeführte Rechtsfrage zu klären, ob der Belohnungstatbestand des § 16 Abs 1 Z 5 MRG idF vor dem 3. WÄG auch dann erfüllt sein kann, wenn der Mietgegenstand unmittelbar vor der Standardanhebung nicht bzw nur teilweise zu Wohnzwecken vermietet war. Die hiefür maßgeblichen Feststellungen lauten - kurz gefaßt - wi... mehr lesen...
Norm: MRG §46c MRG § 46c heute MRG § 46c gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
Rechtssatz:
Die Beweislast für die Erfüllung des Belohnungstatbestandes des § 46c MRG trägt der Vermieter. Die Beweislast für die Erfüllung des Belohnungstatbestandes des Paragraph 4... mehr lesen...
Norm: MRG §46c MRG § 46c heute MRG § 46c gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
Rechtssatz:
Die "Arbeiten zur Standardanhebung", die vor dem 1. 10. 1993 begonnen haben müssen, um den Belohnungstatbestand des § 46c MRG zu erfüllen, sind Arbeiten, die den Mietgege... mehr lesen...
Norm: MRG §12a MRG §16 MRG §26 MRG §28 MRG §37 Abs4 MRG §37 Abs1 Z8 MRG §43 MRG §44 MRG §46 MRG §46a MRG §46c MRG § 12a heute MRG § 12a gültig von 01.01.2007 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 MRG § 12a gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten als Mieter von Wohnungen im Hause der Erst- und Zweitantragsgegner in B***** die Überprüfung des Hauptmietzinses nach § 37 MRG, verbunden mit einem Begehren auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge. Im Hinblick darauf, daß die Antragsgegner einwendeten, erst ab dem Zeitpunkt des Kaufes der Liegenschaft im Jahre 1994 passiv legitimiert zu sein (insbesondere hinsichtlich des Rückforderungsbegehrens), wobei ihnen nicht einmal die genauen... mehr lesen...