Norm: EO §54 Abs3EO §294 FMRG §42
Rechtssatz: Wenn sich der Betreibende in einem auf Mietzinsforderungen gemäß §294 EO gerichteten Exekutionsantrag nicht auf die Unanwendbarkeit des MRG beruft, ist sein Exekutionsantrag unschlüssig. Ein unschlüssiger Exekutionsantrag führt aber zur sofortigen Abweisung, ohne dass zuvor ein Verbesserungsverfahren einzuleiten wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 53/08... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IMRG §42
Rechtssatz: Die Exekutionsbeschränkungen des § 42 MRG sind nicht auf Beträge anzuwenden, die gemäß § 1425 ABGB als Miete gerichtlich hinterlegt wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 2151/96m Entscheidungstext OGH 10.09.1996 3 Ob 2151/96m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104254 ... mehr lesen...
Norm: MRG §42
Rechtssatz: Die Exekutionsbeschränkung des § 42 MRG kommt auch dann zum Tragen, wenn Ansprüche des Vermieters auf Ausfolgung einer für Mietzinsforderungen erlegten Kaution gepfändet werden sollen. Entscheidungstexte 3 Ob 2021/96v Entscheidungstext OGH 21.02.1996 3 Ob 2021/96v Veröff: SZ 69/35 European Case Law Identifier ... mehr lesen...