Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 6. Dezember 2007 aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags vom 22. November 2007, gegen den Einwendungen erhoben worden waren, die Exekution zur Sicherstellung der Titelforderung von 30.000 EUR sA durch Forderungsexekution gemäß § 294a EO sowie durch Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung von den Verpflichteten gegen zehn namentlich angeführte Drittschuldner zustehenden Geldforderungen, nämlich „Mietzinseinnahmen aus der Übe... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3 EO §294 F MRG §42 EO § 54 heute EO § 54 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 54 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 54 gültig von 01.09.2005 bis 30... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei begehrte, ihr auf Grund eines Wechselzahlungsauftrags zur Hereinbringung der Forderung von S 999.962,51 sA Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen einen bestimmten Mieter zustehenden Forderung auf Bezahlung einer monatlichen Miete von S 35.720,40 mehr oder weniger und der Forderung des Verpflichteten "auf Ausfolgung des Erlagsbetrages (erlegte Miete) im Betrage von unbekannter Höhe", der beim Bezirksgericht Salzb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 I MRG §42 ABGB § 1425 heute ABGB § 1425 gültig ab 01.01.1812 MRG § 42 heute MRG § 42 gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei stellte den Antrag, ihr auf Grund eines Notariatsakts zur Hereinbringung der Forderung von S 500.000 sA die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten gegen einen näher bezeichneten Drittschuldner, der den Beruf eines Rechtsanwalts ausübt, "angeblich zustehenden Forderung im Betrage von je S 25.000 pro Mieter lt Allonge, mehr oder weniger, auf Grund eventueller Ansprüche des Verpflichteten gegenüber den Mietern aus den bestehenden Bestan... mehr lesen...
Norm: MRG §42 MRG § 42 heute MRG § 42 gültig ab 01.01.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
Rechtssatz:
Die Exekutionsbeschränkung des § 42 MRG kommt auch dann zum Tragen, wenn Ansprüche des Vermieters auf Ausfolgung einer für Mietzinsforderungen erlegten Kaution gepfändet wer... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 Da MRG §18 MRG §19 MRG §42 WGG idF BGBl I 2009/25 §14 ABGB § 1444 heute ABGB § 1444 gültig ab 01.01.1812 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ... mehr lesen...