Entscheidungen zu § 40 Abs. 3 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2007/5/25 6Ob55/07t

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Entscheidung | OGH | 25.05.2007

TE OGH 1997/9/30 5Ob368/97x

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Entscheidung | OGH | 30.09.1997

RS OGH 1997/9/30 5Ob368/97x, 6Ob55/07t, 5Ob73/11p

Norm: MRG §40 Abs2MRG §40 Abs3
Rechtssatz: Durch § 40 Abs 2 Satz 2 MRG ist klargestellt, daß die Ausstellung der in § 40 Abs 3 MRG erwähnten Bestätigung der Schlichtungsstelle noch nicht die Einstellung des Verfahrens bedeutet. Das Verfahren ist vielmehr erst dann einzustellen, wenn das betreffende Begehren bei Gericht eingebracht wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 368/97x Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1997

Entscheidungen 1-3 von 3

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