Norm: MRG §32 Abs1
Rechtssatz: Bietet der Vermieter in einer Kündigung aus den Gründen des § 30 Abs 2 Z 9, 11 oder 14 bis 16 MRG in der Kündigung selbst Ersatzobjekte an, so hat das Gericht mit Zwischenurteil nach § 32 Abs 1 Satz 2 MRG vorzugehen, wenn der Mieter gegen diese Aufkündigung Einwendungen erhebt, die nicht berechtigt sind, und das Gericht den Kündigungsgrund für verwirklicht hält. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs1 BMRG §30 Abs2 Z11MRG §32 Abs1
Rechtssatz: Bei der Kündigung nach der Generalklausel des § 30 Abs 1 MRG aus qualifiziertem öffentlichen Interesse trifft den kündigenden Vermieter - ebenso wie bei der Kündigung wegen (einfachen) öffentlichen Interesses nach §30 Abs2 Z 11 MRG - die Pflicht zur Ersatzbeschaffung. Entscheidungstexte 3 Ob 185/07p Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z8 EMRG §30 Abs2 Z9 EMRG §32 Abs1
Rechtssatz: Mit einem nach § 32 Abs 1 MRG gefällten Zwischenurteil, das im
Spruch: das Vorliegen des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG - vorbehaltlich der Ersatzbeschaffung - feststellt und in den Entscheidungsgründen den vom Vermieter primär geltend gemachten Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG ausdrücklich verneint, wird mit bindender Rechtskraftwirkung auch über diesen Kündigungs... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z9 DMRG §30 Abs2 Z9 EMRG §32 Abs1
Rechtssatz: Im Fall des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG ist es erforderlich, daß der Vermieter schon in der Kündigung eine Ersatzwohnung konkret anbietet oder sich schon in der Kündigung ein solches Anbot vorbehält. Entscheidungstexte 6 Ob 178/97p Entscheidungstext OGH 17.07.1997 6 Ob 178/97p ... mehr lesen...