Norm: MRG §30 Abs2 Z8 MRG §30 Abs2 Z9 MRG §31 Abs1 MRG § 30 heute MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001 MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 M... mehr lesen...
Begründung: Maria M***** war 1967 grundbücherliche Eigentümerin des etwa 2.502 m2 großen Grundstücks 407/2 und des (später geschaffenen) Grundstücks 407/4 je der EZ *****. Am 25. September 1967 schloss sie als Bestandgeberin mit Hans K***** und der K***** & Co Gesellschaft m.b.H. als Bestandnehmer einen Bestandvertrag über das Grundstück 407/2 ausdrücklich „zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Tankstellenanlage mit Servicestation". Die Parteien dieses Bestandvertra... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich ein Haus mit zwei Wohnungen und ein Garten befinden. Vor dem 11. 4. 1967 wurde dem Beklagten mit dem „ersten Nachtrag“ zum Dienstvertrag aus dem Jahre 1961 mittels Erlasses eines Bundesministeriums eine der beiden Wohnungen als Naturalwohnung zugewiesen. Mit dem „zweiten Nachtrag“ zum Dienstvertrag wurde dem Beklagten am 11. 4. 1967 mit Wirksamkeit ab 1. 1. 1967 für die Dauer seiner dienstlichen Ver... mehr lesen...
Norm: MRG §31 Abs1
Rechtssatz: Für diesen Kündigungstatbestand ist keine besondere Interessenabwägung erforderlich. Auch das Erfordernis der Ersatzbeschaffung wird vom Gesetzgeber im Rahmen einer (bloßen) Teilkündigung nicht verlangt. Entscheidungstexte 10 Ob 2428/96y Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 Ob 2428/96y Veröff: SZ 70/25 Eur... mehr lesen...
Norm: MRG §31 Abs1
Rechtssatz: Deckt der restliche Teil des Mietgegenstandes das Wohnbedürfnis des Mieters und der schon bisher mit ihm im gemeinsamen Haushalt darin wohnenden eintrittsberechtigten Personen nicht ausreichend, ist eine Teilkündigung ohne Rücksicht auf eine Abwägung der Interessen der Vertragspartner unzulässig. Eine solche Interessenabwägung hat daher zu unterbleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag vom 30. 4. 1976 hat der Vater der Klägerin sein Wohnhaus der Klägerin ins Alleineigentum übertragen. Die grundbücherliche Durchführung erfolgte am 10. 8. 1976. Die Klägerin konnte das Wohnhaus erst etwa zwei Jahre später beziehen, weil sowohl das Obergeschoß als auch das Untergeschoß, letzteres an die Beklagte, vermietet waren. Erst nachdem das Obergeschoß freigegeben worden war, konnte die Klägerin dort einziehen. Die Beklagte bewohnt das Mietobjekt bereits etwa 1... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs3MRG §31 Abs1
Rechtssatz: Bei § 31 Abs 1 MRG handelt es sich um einen selbständigen Kündigungsgrund, für den die Bestimmung des § 30 Abs 3 MRG über die erforderliche Dauer des Eigentumsrechtes des Vermieters nicht gilt. Entscheidungstexte 6 Ob 820/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 6 Ob 820/83 Veröff: SZ 56/200 10 ... mehr lesen...
Norm: MRG §31 Abs1
Rechtssatz: § 31 Abs 1 MRG übernimmt den durch § 22 Abs 1 MG geschaffenen besonderen Eigenbedarfstatbestand (vgl zu § 22 Abs 1 MG, 6 Ob 316/68 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 506/83 Entscheidungstext OGH 29.11.1983 4 Ob 506/83 Veröff: EvBl 1984/113 S 437 = MietSlg 35386(34) 6 Ob 511/85 Entscheidungstext OGH 17... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs3 A1MG §22 Abs1 AMRG §30 Abs3MRG §31 Abs1
Rechtssatz: Bei § 22 Abs 1 MG in der Fassung des MRÄG 1967 handelt es sich im Falle einer Teilkündigung wegen dringenden Eigenbedarfes um einen selbständigen Kündigungsgrund, für den die Bestimmungen des § 19 Abs 3 MG über die Dauer des Eigentumsrechtes nicht gelten. Entscheidungstexte 6 Ob 316/68 Entscheidungstext OGH 27.11.1... mehr lesen...