Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: römisch eins. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des Verfahrens ist die Beschwerde des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid der Präsidentin des Handelsgericht Wien (in Folge auch: Behörde) vom 29.12.2017, Zl. Pers 9-B-589. Gegenstand des Verfahrens ist die Beschwerde des römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) gegen den Bescheid der Präsidentin des Handelsgericht Wien (in Folge auch: Behörde) vom 29.12.2017, Zl. Pers ... mehr lesen...