Norm: MRG §3 Abs3MRG idF 3.WÄG §20 Abs1MRG §20 Abs2MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: In einem Verfahren zur Durchsetzung von nicht privilegierten Erhaltungsarbeiten ist die Deckung des Aufwandes in der Hauptmietzinsreserve iSd § 3 Abs 3 MRG materiell zu prüfen. Der Entscheidung kann die in bereits nach § 20 Abs 3 und Abs 4 MRG (iVm § 37 Abs 1 Z 11 MRG) geprüften und als formell richtig befundenen Abrechnungen belegte Mietzins... mehr lesen...
Norm: ABGB §839MRG §20 Abs1MRG §20 Abs2
Rechtssatz: Die Abrechnung der Mietzinsreserve beziehungsweise des Mietzinsabgangs ist nicht im Verhältnis zwischen schlichten Miteigentümern zu legen. Die gemeinschaftlichen Nutzungen und Lasten sind innerhalb der Miteigentümergemeinschaft unabhängig von der jeweiligen Höhe einer Mietzinsreserve beziehungsweise eines Mietzinsabgangs aus Mietzinseingängen, die aufgrund einer Nutzungsvereinbarung bestimm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind zu 3/40-Anteilen (Erstbeklagte) und zu 9/10-Anteilen (Zweitbeklagte) Miteigentümer des Hauses Wien 1., Nibelungengasse 7; Metaxa S*** ist Miteigentümer eines 40stel Anteiles dieser Liegenschaft. Im Jahr 1979 mietete Siegrid B*** von der Zweitbeklagten, die damals Alleineigentümerin der Liegenschaft war, ab 1.8.1979 die Wohnung Nr. 12 in diesem Haus. Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 Z 2 dieses Mietvertrages haben folgenden Wortlaut: "§ 4: Der ... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs2
Rechtssatz: Das Wesen der Mietzinsreserve liegt darin, daß diese nicht ein (von der allgemeinen Regel, daß Früchte und Erträgnisse einer Sache ihren Eigentümern zufallen, ausgenommenes) Sondervermögen, sondern eine bloße Rechnungsgröße als Grundlage mietrechtlicher Entscheidungen darstellt. Entscheidungstexte 5 Ob 24/84 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 5 Ob 2... mehr lesen...