Norm: MRG §17
Rechtssatz: Von mehreren Mietern gemeinsam genutzte Technikräume sind bei der Nutzflächenermittlung nach § 17 MRG zu berücksichtigen und den Nutzern anteilig zuzurechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 154/10y Entscheidungstext OGH 09.02.2011 5 Ob 154/10y Veröff: SZ 2011/15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache nach dem MRG der Antragsteller 1. Wolfgang S***** und 2. Friederike S*****, beide vertreten durch Nusterer & Mayer, Rechtsanwälte OG in St. Pölten, wider den Antragsgegner Dkfm. Günter K*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin und die Zweitantragsgegnerin sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft *****. Mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin ist unter anderem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 15 verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin Wohnungseigentum am Geschäftslokal Top Nr 4/5. Wohnungseigentum wurde 2001 begründet. Die Erstantragstellerin ist seit 1994 Hauptmieterin der Objekte Top 4, 4a und 5, der Zweitantragsteller ist Mieter der Top Nr 15, wobei sein Mie... mehr lesen...
Begründung: Auf der in Frage stehenden Liegenschaft befindet sich einerseits ein im Jahr 1908 errichtetes gemauertes mehrstöckiges Wohnhaus, andererseits ein in Holzbauweise in den 1990er Jahren errichtetes, einstöckiges Objekt, in dem der Antragsteller einen Gastgewerbebetrieb führt. Dazwischen findet sich eine 2 bis 3 m breite Einfahrt und ein teilweise geschottertes Freigelände, das als Parkplatz sowohl für die Wohnungsmieter als auch Gäste des Antragstellers dient. Die Strom-,... mehr lesen...
Norm: MRG §17
Rechtssatz: Zufolge der Verweisung auf den Betriebskostenkatalog des § 21 MRG (vgl die Überschrift des § 21 MRG entsprechende Bezeichnung als „Betriebskosten und öffentliche Abgaben") wie auf den sich aus § 17 MRG ergebenden Schlüssel (vgl die auch in § 17 MRG enthaltene Bezeichnung „Anteil") kann die bloße ziffernmäßige Nennung des Betriebskostenanteils in einem schriftlichen Mietvertrag im Regelfall, wenn also keine andere Verei... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z4HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3MRG §17MRG §24MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz ges... mehr lesen...
Norm: MRG §17
Rechtssatz: Die objektive Unvermietbarkeit eines Objektes kann sich auch aus seiner Widmung für Zwecke der Mietergemeinschaft ergeben. Gängige Beispiele hiefür sind etwa Trockenräume oder Abstellräume für Fahrräder beziehungsweise Kinderwagen. Auch Räume, die allen Mietern für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen, können darunter fallen. Hiebei ist jedoch zur Wahrung eines stabilen, keiner Manipulation z... mehr lesen...
Norm: MRG §17MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG kann ein vom Verhältnis der Nutzflächen (§ 17 MRG) abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt werden. Eine solche nachträgliche Änderung ist in berichtigender Auslegung des § 17 MRG aus der Erwägung zu billigen, dass dem Mieter, der unverhältnismäßig hohe Betriebskosten verursacht, aus Billigkeitsgründen allein das Üb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen des Vermieters, die daraus resultieren, dass in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG ein vom Verhältnis der Nutzflächen § 17 MRG abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt wird, kann frühestens mit der im Msch-Verfahren hierüber ergangenen Entscheidung beginnen. Auf die Frage der Kenntnis o... mehr lesen...
Norm: MRG §1MRG §17MRG §21 Abs3
Rechtssatz: Die bauliche Trennung der Garagen vom Haus ist für sich allein kein stichhältiges Argument für die Bildung verschiedener Bewirtschaftungseinheiten. Entscheidungstexte 5 Ob 40/97m Entscheidungstext OGH 25.02.1997 5 Ob 40/97m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:R... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs1MRG §17
Rechtssatz: Für eine Kostenverteilungsregelung, in die auch "vom Vermieter benützte oder trotz ihrer Vermietbarkeit nicht vermietete Wohnungen oder sonstige Mietgegenstände des Hauses" einzubeziehen sind, erweist sich die durch § 1 Abs 1 MRG vorgegebene Definition des Mietgegenstandes als unbrauchbar, weil sie keine sachgerechte Entscheidung ermöglicht, wie ein vom Vermieter selbst genutztes oder trotz Vermietbarkeit ni... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs1MRG §17
Rechtssatz: Der in § 17 MRG verwendete Begriff des Mietgegenstandes stimmt nicht völlig mit der durch § 1 Abs 1 MRG vorgegebenen Definition überein. Da die Garage als Geschäftsräumlichkeit eindeutig zu den Mietgegenständen iSd § 1 Abs 1 MRG zählt, die Geschäftsraumqualifikation aber entscheidend davon abhängt, ob das betreffende Objekt zu Geschäftszwecken vermietet wurde (so schon 5 Ob 561/94), kann dieselbe Garage nach... mehr lesen...