Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Kläger ist nicht zulässig. 1. Es ist zwar - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - zutreffend, dass die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Eintrittsrechts jenen trifft, der es für sich in Anspruch nimmt (1 Ob 542/89 uva); im vorliegenden Fall hat jedoch das Erstgericht die Feststellungen zur Mietrechtsabtretung im Jahr 1974 (insbesondere auch zum gemeinsa... mehr lesen...