Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Glawischnig, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin prot. Firma J***** K***** KG, *****, vertreten durch Dr. Harald Ofner, Dr. Thomas Wagner und Mag. Edda Ofner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegnerin Ö***** B*****... mehr lesen...
Begründung: Bereits der Rechtsvorgänger der Beklagten verpachtete das von ihm in den von der Klägerin gemieteten Geschäftsräumen betriebene Unternehmen am 7. November 2002 an die Nebenintervenientin. Vereinbart war ein monatlicher Pachtschilling von 2.150 EUR zuzüglich des jeweiligen Hauptmietzinses. Die Beklagte kaufte das verpachtete Unternehmen und trat damit in den Mietvertrag über die Geschäftsräumlichkeiten ein. Der Unternehmensverkauf wurde der Klägerin am 8. Jänner 2004 an... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5
Rechtssatz: Jeglicher Pächterwechsel mit Zustimmung des Hauptmieters verwirklicht den Tatbestand des § 12a Abs 5 MRG, weil er stets der Zustimmung des Verpächters bedarf, gleich ob diese vorweg oder aus Anlass des Eintritts eines neuen Pächters in ein Bestandverhältnis erteilt wird. Die rechtliche Konstruktion einer Abtretungsvereinbarung mit Vetragsübernahme ändert daran nichts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs3MRG §12a Abs5
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 12a Abs 3 letzter Satz MRG ist nicht auf die anderen Anhebungstatbestände des § 12a MRG anzuwenden. Die Regelung einer Beweislastumkehr für Umgehungstatbestände ist klar jener Bestimmung zugeordnet, mit der gesellschaftsrechtliche Veränderungen in der Hauptmietergesellschaft erfasst werden sollen, und nicht als gemeinsame Vorschrift für alle unterschiedlichen Anhebungstatbestände... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5
Rechtssatz: § 12a Abs 5 MRG stellt auf die Verpachtung durch den Hauptmieter ab. Diese Bestimmung ist im Fall einer Unterverpachtung nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 273/01k Entscheidungstext OGH 27.11.2001 5 Ob 273/01k 5 Ob 51/02i Entscheidungstext OGH 26.02.2002 5 Ob 51/02i Auch ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5MRG §46a Abs3
Rechtssatz: Daß hinsichtlich der Pachtdauer eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt wäre, die das Ende des Pachtverhältnisses mit der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Unternehmenspächters gleichsetzt, widerspricht dem gebotenen systematischen Gesetzesverständnis. Entscheidungstexte 5 Ob 77/99f Entscheidungstext OGH 23.03.1999 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs5
Rechtssatz: Die Anhebung des Mietzinses nach § 12a Abs 5 MRG für die Dauer der Pachtzeit hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sich die wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten geändert haben (Bestandvertrag unter Schwestergesellschaften). Entscheidungstexte 3 Ob 35/97m Entscheidungstext OGH 16.09.1998 3 Ob 35/97m 5 Ob 267/9... mehr lesen...