RS OGH 1998/9/16 3Ob35/97m, 5Ob267/98w, 7Ob155/13i

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Veröffentlicht am 16.09.1998
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Norm

MRG §12a Abs5

Rechtssatz

Die Anhebung des Mietzinses nach § 12a Abs 5 MRG für die Dauer der Pachtzeit hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sich die wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten geändert haben (Bestandvertrag unter Schwestergesellschaften).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 35/97m
    Entscheidungstext OGH 16.09.1998 3 Ob 35/97m
  • 5 Ob 267/98w
    Entscheidungstext OGH 07.04.2000 5 Ob 267/98w
    Verstärkter Senat; Vgl auch
    Veröff: SZ 73/66
  • 7 Ob 155/13i
    Entscheidungstext OGH 16.10.2013 7 Ob 155/13i
    Beisatz: Dem Begehren auf Anhebung des Mietzinses kommt nicht schon deshalb ? dem Grunde nach ? Berechtigung zu, weil im Einzelunternehmen des Beklagten ein „faktischer Machtwechsel“ stattgefunden hat. Entscheidend ist vielmehr, ob eine Verpachtung des Unternehmens erfolgte, was nach rechtlichen und nicht nach wirtschaftlichen Kriterien zu prüfen ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110677

Im RIS seit

16.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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