Norm
MRG §12a Abs5Rechtssatz
Die Anhebung des Mietzinses nach § 12a Abs 5 MRG für die Dauer der Pachtzeit hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sich die wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten geändert haben (Bestandvertrag unter Schwestergesellschaften).Die Anhebung des Mietzinses nach Paragraph 12 a, Absatz 5, MRG für die Dauer der Pachtzeit hat unabhängig davon zu erfolgen, ob sich die wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten geändert haben (Bestandvertrag unter Schwestergesellschaften).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110677Im RIS seit
16.10.1998Zuletzt aktualisiert am
09.01.2014