Norm: HbG §7 Abs6
Rechtssatz:
Bei der Auslegung des Begriffes "Nutzflächenausmaß" ist auf die Definition des § 2 Abs 2 Z 7 MG zurückzugreifen, weil das MG mit Rücksicht auf die aus § 9 HBG ersichtliche enge Verknüpfung als das nächstverwandte Gesetz im Sinne des § 7 ABGB angesehen werden kann. Bei der Auslegung des Begriffes "Nutzflächenausmaß" ist auf die Definition des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 7, MG zurückzugreifen, weil das M... mehr lesen...
Norm: HbG §7 Abs5HbG §7 Abs6MG §2 Abs2 Z7 C7
Rechtssatz:
Bei der Berechnung der Nutzfläche des Hauses im Sinne des § 2 Abs 2 Z 7 MG bzw des Nutzflächenausmaßes der Wohnungen und anderen Räumlichkeiten im Sinne des § 7 Abs 5 und 6 HbG hat die Hausbesorgerwohnung außer Betracht zu bleiben. Bei der Berechnung der Nutzfläche des Hauses im Sinne des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 7, MG bzw des Nutzflächenausmaßes der Wohnungen und anderen ... mehr lesen...