Norm
HbG §7 Abs6Rechtssatz
Bei der Auslegung des Begriffes "Nutzflächenausmaß" ist auf die Definition des § 2 Abs 2 Z 7 MG zurückzugreifen, weil das MG mit Rücksicht auf die aus § 9 HBG ersichtliche enge Verknüpfung als das nächstverwandte Gesetz im Sinne des § 7 ABGB angesehen werden kann.Bei der Auslegung des Begriffes "Nutzflächenausmaß" ist auf die Definition des Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 7, MG zurückzugreifen, weil das MG mit Rücksicht auf die aus Paragraph 9, HBG ersichtliche enge Verknüpfung als das nächstverwandte Gesetz im Sinne des Paragraph 7, ABGB angesehen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0063038Dokumentnummer
JJR_19810609_OGH0002_0050OB00018_8100000_002