Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 HbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1991/4/10 9ObA1003/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.- Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.- Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dkfm. Dr. Franz Schulz und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** A*****, Pensionistin, ***** vertreten durch ***** Sekr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.04.1991

RS OGH 1991/4/10 9ObA1003/91

Norm: HbG §4 Abs5
Rechtssatz: § 4 Abs 5 HbG enthält eine Begrenzung der Arbeitszeit, die im wesentlichen in einer Verweisung auf die jeweils für die Mehrzahl der Arbeitnehmer geltende wöchentliche Normalarbeitszeit besteht. Soweit daher die vereinbarte oder tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Hausbesorgers die in § 1 Abs 1 ArbAbfG etwa im Hinblick auf § 3 Abs 1 AZG geforderten Voraussetzungen erfüllt, steht die dort genannte Einschränkung e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.04.1991

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten