Norm: HbG §18 Abs7
Rechtssatz: Um dem Schutzzweck des § 18 Abs 7 HbG gerecht zu werden, ist bereits in der Kündigung nicht nur eine entsprechende Ersatzwohnung anzubieten, sondern auch ein verbindliches Angebot über die Konditionen zu erstatten, unter denen sie der Gekündigte auf Dauer bewohnen kann. Um dem Schutzzweck des Paragraph 18, Absatz 7, HbG gerecht zu werden, ist bereits in der Kündigung nicht nur eine entsprechende Ersatzwoh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 1. 7. 1989 bei der Klägerin als Hausbesorger in der im
Spruch: bezeichneten städtischen Wohnbauanlage tätig. Am 29. 7. 2010 brachte die Klägerin die gerichtliche Aufkündigung des Dienstverhältnisses gemäß § 18 Abs 7 HbG unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 30. 11. 2010 beim Erstgericht ein. Sie bot dem Beklagten in der Aufkündigung an, die bisherige Dienstwohnung als Ersatzwohnung iSd § 18 Abs 7 HbG zu mieten, ohne aller... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zeiler und Mag. Bernhard Achitz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** S*****, vertreten du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kündigte das zum Beklagten seit 1. 12. 1983 bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis it Dienstwohnung in 1210 Wien, ***** per 30. 11. 1997 gerichtlich auf und brachte dazu vor, dem Beklagten gemäß § 18 Abs 7 HbG die bisherige Dienstwohnung im Ausmaß von 93,70 m2 ab dem Kündigungstermin gegen Zahlung eines monatlichen Nutzungsentgeltes von S 6.104,50 und einer aus Grund- und Baukostenbeitrag bestehenden, binnen acht Wochen zu zahlenden Eigenleistun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten das mit der Beklagten bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis auf. Gleichzeitig boten sie der Beklagten an, die bisherige Hausbesorgerwohnung ab Beendigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses als Mietwohnung gegen einen Mietzins auf der Basis Kategorie D (S 8,60/m**2) plus Betriebskosten und Mehrwertsteuer weiterhin zu benutzen. Gemäß § 18 Abs 7 HBG sei im Hinblick auf dieses Angebot die Kündigung ohne Vorliegen der in § 18 Abs 6 HBG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sabine K***** (in der Folge: Hausbesorgerin) ist im der Stadt Wien gehörenden Haus Wien, B*****, als Hausbesorgerin tätig und bewohnt als Hausbesorgerdienstwohnung die im genannten Haus gelegene Wohnung Tür 3. Die Hausbesorgerin und die Stadt Wien schlossen eine Vereinbarung, nach der der Hausbesorgerin anstelle ihrer bisherigen Dienstwohnung nach Fertigstellung der "neuen" Wohnung die im selben Haus gelegene Wohnung Tür 1 und 2 zustehe. Die Hausbesorgerin... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 HbG §18 Abs7 ArbVG § 105 heute ArbVG § 105 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2022 ArbVG § 105 gültig von 30.03.2017 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2017 ArbVG § 105 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs6HbG §18 Abs7
Rechtssatz: Der durch § 18 Abs 6 HbG gewährte Kündigungsschutz ist davon abhängig, dass dem Hausbesorger eine Dienstwohnung zusteht. Ist das nicht der Fall, besteht auch kein Kündigungsschutz. Demgemäß kann gemäß § 18 Abs 7 HbG dem Hausbesorger ohne Vorliegen eines der in § 18 Abs 6 HbG genannten
Gründe: gekündigt werden, wenn ihm gleichzeitig vom Hauseigentümer eine andere entsprechende Wohnung zur Verfüg... mehr lesen...
Norm: HbG §18 Abs7HBO §12 Abs6
Rechtssatz: Die entsprechende Ersatzwohnung muss auch einen erschwinglichen Mietzins aufweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 140/60 Entscheidungstext OGH 18.10.1960 4 Ob 140/60 Veröff: SozM VIIIB,133 9 ObA 13/03g Entscheidungstext OGH 26.02.2003 9 ObA 13/03g Beisatz: Hier: § 18 Abs 7 HbG. (T1... mehr lesen...