RS OGH 2012/5/29 9ObA89/11w, 9ObA49/12i

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Veröffentlicht am 29.05.2012
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Norm

HbG §18 Abs7

Rechtssatz

Um dem Schutzzweck des § 18 Abs 7 HbG gerecht zu werden, ist bereits in der Kündigung nicht nur eine entsprechende Ersatzwohnung anzubieten, sondern auch ein verbindliches Angebot über die Konditionen zu erstatten, unter denen sie der Gekündigte auf Dauer bewohnen kann.Um dem Schutzzweck des Paragraph 18, Absatz 7, HbG gerecht zu werden, ist bereits in der Kündigung nicht nur eine entsprechende Ersatzwohnung anzubieten, sondern auch ein verbindliches Angebot über die Konditionen zu erstatten, unter denen sie der Gekündigte auf Dauer bewohnen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127107

Im RIS seit

10.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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