Norm
HbG §18 Abs7Rechtssatz
Um dem Schutzzweck des § 18 Abs 7 HbG gerecht zu werden, ist bereits in der Kündigung nicht nur eine entsprechende Ersatzwohnung anzubieten, sondern auch ein verbindliches Angebot über die Konditionen zu erstatten, unter denen sie der Gekündigte auf Dauer bewohnen kann.Um dem Schutzzweck des Paragraph 18, Absatz 7, HbG gerecht zu werden, ist bereits in der Kündigung nicht nur eine entsprechende Ersatzwohnung anzubieten, sondern auch ein verbindliches Angebot über die Konditionen zu erstatten, unter denen sie der Gekündigte auf Dauer bewohnen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127107Im RIS seit
10.10.2011Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013