Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer wurde mit Beschluss seitens der für ihn zuständigen Stellungskommission am 26.03.2026 zur Zl W/94/20/02/41-1807 für tauglich befunden; er hat gegen den Tauglichkeitsbeschluss kein Rechtsmittel eingebracht, sodass dieser in Rechtskraft erwachsen ist. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer wurde mit Beschluss seitens der für ihn zuständigen Stellungskommission am ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Oberösterreich vom 07.01.2015 wurde der Beschwerdeführer XXXX , welcher nunmehr seit 09.11.2020 den Namen XXXX führt, als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Oberösterreich vom 07.01.2015 wurde der Beschwerdeführer römisch 40 , welcher nunmehr seit 09.11.2020 den Namen römisch 40 führt, als für den W... mehr lesen...