Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.09.2012 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer die Erteilung einer "Ausnahmebewilligung für einen Militäroldtimer" im Sinne § 18 Abs. 2 des Waffengesetzes 1996 (WaffG), konkret um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb, Besitz und das Führen eines "Daimler Dingo Scout Car". 1. Mit Schriftsatz vom 24.09.2012 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer die Erteilung eine... mehr lesen...