Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 17.12.2004 für „tauglich“ zum Wehrdienst befunden. 2. Am 27.05.2005 (Postaufgabe) brachte der BF eine Zivildiensterklärung beim Militärkommando TIROL (im Folgenden: MilKdo) ein. Er vermerkte auf der Erklärung, dass er den Aufschub bis zum Abschluss seiner Ausbildung (Gymnasium und Medizinstudium) beantrage. 3. Mit Bescheid vom 10.06.2005 wurde von der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Erkenntnis vom 15.02.2021 wurde der Beschwerde stattgegeben Aufgrund eines Versehens wurde im
Spruch: des Erkenntnisses das Datum der Einbringung der Widerrufserklärung betreffend Zivildienst unrichtig mit „30.06.2020“ anstatt „30.07.2020“ angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG iVm § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, Art. 1 BG BGBl. I 33/2013 (in der Fol... mehr lesen...