Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 29.10.2013 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. römisch eins.1. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 06.10.2011 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) erstmals rechtskräftig festgestellt. 2. Am 08.11.2013 erhielt der BF seinen Einberufungsbefehl (EB) für den Antritt seines Grundwehrdienstes mit 05.05.2014. 3. Am 13.12.2013 gab der BF eine Zivildiensterklärung ab. 4. Mit Bescheid vom 13.01.2014, XXXX wurde von der ZIVILDIENSTSERVICEAGENTUR (ZISA) festgestellt, dass die oa. Zivildiensterkl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde am 11.05.2012 von der Stellungskommission XXXX für tauglich befunden. Mit Einberufungsbefehl, hinterlegt beim zuständigen Postamt am 04.10.2013, rechtswirksam zugestellt am 07.10.2013 wurde der BF zum Wehrdienst, beginnend mit 01.04.2014 einberufen. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde am 11.05.2012 von der Stellungskommission römisch 40 ... mehr lesen...