Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde am 11.05.2012 von der Stellungskommission XXXX für tauglich befunden. Mit Einberufungsbefehl, hinterlegt beim zuständigen Postamt am 04.10.2013, rechtswirksam zugestellt am 07.10.2013 wurde der BF zum Wehrdienst, beginnend mit 01.04.2014 einberufen. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde am 11.05.2012 von der Stellungskommission römisch 40 ... mehr lesen...