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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (BF) vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) leistete von 01.07.2019 bis 31.03.2020 seinen ordentlichen Zivildienst. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur wurden er infolge der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen gemäß § 8a Abs 6 ZDG zum außerordentlichen Zivildienst zugewiesen, wodurch die Verpflichtung zur Leistung des Zivildienstes bis 30. Juni 2020 verlänger... mehr lesen...