Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 08.02.2012 festgestellt wurde - brachte am 08.02.2012 eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 20.02.2012 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Am 27.03.2019 brachte der BF - nachdem er mit Bescheid vom 19.03.2019 einer Einrichtung in seiner H... mehr lesen...