Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab der Beschwerdeführer einen Rechtsmittelverzicht ab, sodass dieser Beschluss in Rechtskraft erwuchs. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden und gab der Beschwerdeführer ... mehr lesen...