Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX , XXXX römisch 40 , römisch 40 A8 XXXX römisch 40 A9 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer wurde mit Beschluss des Militärkommandos Burgenland vom 13.09.2016 als für den Wehrdienst tauglich befunden. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) vom 20.04.2017, Zl. 458761/1/ZD/17, wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 07.04.2017 festge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (fortan: belangte Behörde) vom XXXX , wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers rechtskräftig festgestellt. 1. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (fortan: belangte Behörde) vom römisch XXXX , wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers rechtskräftig festgestellt. 2. Mit Zuweisungsbescheid vom XXXX , zugestellt am XX... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 03.05.2012 festgestellt wurde – brachte am 16.05.2012 eine Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (im Folgenden auch ZISA oder belangte Behörde) vom 22.05.2012 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Bereits am 24.05.2012 ersuchte er um Zuwei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX 1991 geborene Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 09.10.2009 festgestellt wurde – brachte am 08.05.2014 eine Zivildiensterklärung ein. 1. Der am römisch 40 1991 geborene Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 09.10.2009 festgestellt wurde – brachte am 08.05.2014 eine Zivildiensterklärung ein. 2. Mit B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist seit 20.04.2020 zivildienstpflichtig, seine Tauglichkeit wurde mit 18.02.2020 festgestellt. Dem Beschwerdeführer wurde auf Antrag mit Bescheid vom 20.05.2021 der Antritt des ordentlichen Zivildienstes längstens 31.10.2021 aufgeschoben. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist s... mehr lesen...