Begründung: Margareta W***** verstarb am 14.11.2005. Die Todesfallsaufnahme wurde vom Gerichtskommissär am 16.12.2005 durchgeführt. Als gesetzliche Alleinerbin kam ausschließlich die Tochter der Verstorbenen in Betracht; diese ist auch Testamentserbin. Vom Notar wurde auch ein Übernahmeprotokoll hinsichtlich des Testaments vom 24.6.1972 errichtet. In weiterer Folge gab Eva P***** eine bedingte Erbantrittserklärung ab, und beauftragte Mag. Michael Müllner als bestellten Substitute... mehr lesen...
Norm: ABGB §810 AußStrG §172 GKTG §17 ABGB § 810 heute ABGB § 810 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 810 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 810 gültig von 01... mehr lesen...
Wegen Abhandlungspflege im schriftlichen Weg wurde im gegenständlichen Abhandlungsverfahren mit Verfügung des Erstgerichtes vom 15.9.2005 der Gerichtskommissär ersucht, binnen 8 Tagen seinen Gebührenanspruch für die Errichtung der Todfallsaufnahme und Kundmachung der letztwilligen Anordnung „allenfalls geleisteter Vorarbeiten“ dem Abhandlungsgericht bekannt zu geben (Aktivnachlass EUR 29.195,28). Der Gerichtskommissär hat mit seiner Eingabe vom 22.9.2005 seine Gebühren mit insgesam... mehr lesen...
Norm: GKTG §17 AußStrG §172 GKTG § 17 heute GKTG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 GKTG § 17 gültig von 01.04.1971 bis 31.12.2007 AußStrG § 172 heute ... mehr lesen...