Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 GenVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/28 95/17/0138

1.1. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis Juni 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 307.155,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Für Unterschr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 21/04 Genossenschaftsrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1;GenVG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 GenVG ist seinem Wortlaut nach nicht auf zivilrechtliche Rechtsbeziehungen der übertragenden Genossenschaft zu Dritten und deren Übergang auf die aufnehmende Genossenschaft beschränkt. Für den hier zu behandelnden Fall von Geldleistungsverpflichtungen der übertragenden und d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

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